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Ortschronik

Mettenheim gehörte zum Rentamt Landshut und zum Landgericht Neumarkt des Kurfürstentums Bayern. Mittels der Obmannschaft Mettenheim übte das Erzstift Salzburg bis zu seiner Aufhebung im Jahr 1803 die niedere Gerichtsbarkeit über seine hiesigen Untertanen aus.

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© Rainer Sturm/pixelio.de

 

Mettenheim und seine Gemeinde gehörten daher zu dem sehr alten Besitz der Salzburger Bischofskirche rings um Mühldorf, der sich später zum „Vogt- und Propsteigericht” des Hochstifts Salzburg mitten im Herzogtum Bayern nordwestlich und südwestlich der Stadt entwickelte. Infolgedessen finden sich die frühesten Erwähnungen Mettenheims in Salzburger Quellen.

 

In dem im 12. Jahrhundert mit Bertoldus und Friedericus de Mettinheime urkundlich erwähnten Ortsadel darf man Salzburger Ministerialen erblicken. In späterer Zeit war Mettenheim Obmannschaft des Unteramtes Altmühldorf des obengenannten Vogtgerichts. Zu dieser Obmannschaft gehörte im Bereich der heutigen Gemeinde auch noch Dingfurt, Geier, Harthausen, Haubing, Hechfelden, Lochheim, Neufahrn, Stenging und Zehenthof. Wenn auch die einstige Zugehörigkeit der Gemeindeflur eindeutig feststeht, so hat sich das grundherrschaftliche Bild im Lauf der Zeit doch stark gewandelt.

 

Aus dem einst geschlossenen Salzburger Besitz entstanden viele kleine Grundherrschaften; im 18. Jahrhundert waren als Obereigentümer der Anwesen in der Obmannschaft Mettenheim neben Erzstift und Domkapitel Salzburg noch vertreten das Kollegiatstift Mühldorf, die Klöster Isen und Berchtesgaden, Au, Gars und Seeon, die Kirchen Mettenheim und Neufahrn und zahlreiche adelige Besitzer.