Breitbandausbau nach dem Bayerischen Förderprogramm
Modul 1 - BayGibitR: Beginn Bestandsaufnahme
Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.
Die Gemeinde Mettenheim hat in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten gemäß den Vorgaben der BayGibitR ermittelt und dokumentiert die Ist-Versorgung in einer Adressliste. Zusätzlich wurde eine Übersichtskarte erstellt.
Das Ergebnis der Ist-Analyse steht in nachfolgender Dokumentation zum Download bereit. Die Adressliste (Basis: Amtliche Hauskoordinaten) mit der dokumentierten Ist-Versorgung kann gegen Vorlage der unterzeichneten Nutzungserklärung über folgende E-Mail-Adresse angefordert werden:
Downloads:
Karte Ist-Analyse Mitte-Nord (PDF)
Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)
Nutzungsbedingungen Geodaten (PDF)
Modul 2 - BayGibitR: Markterkundung Bekanntmachung
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Mettenheim im Rahmen einer Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Bekanntmachung zum Markterkundungsverfahren wird im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt.
Downloads:
Markterkundung Bekanntmachung Mettenheim (PDF)
Hinweisdokument Leitfaden technisches Konzept (PDF)
Modul 3 - BayGibitR: Markterkundung Ergebnis
Die Gemeinde Mettenheim hat eine Markterkundung gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Das Ergebnis der Markterkundung finden Sie hier als Download.
Download: